Antwort::
Die Verletzungshandlung bei Filesharing ergibt sich vor allem daraus, dass man bei Nutzung der Tauschbörsensysteme (E-Donkey, E-Mule, Torrent-Systeme ...) die getauschten Dateien selbst wieder zum Upload für andere Tauschbörsennutzer zur Verfügung stellt. Zwar ist in der Regel auch der Download urheberrechtlich geschützter Dateien illegal. Bei der Nutzung der Tauschbörsen wird aber durch die Rechteinhaber grundsätzlich auf den Upload der Nutzer abgestellt, da dieser technisch einfacher nachzuvollziehen ist.