Antwort::
Die Abmahnung ist die außergerichtliche Möglichkeit eines Rechteinhabers, den Rechtsverletzer aufzufordern, die Rechtsverletzung (Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbsrechtsverletzung ...) für die Zukunft zu unterlassen. Bei Filesharing geht es dabei um Urheberrechtsverletzungen, welche vor allem durch den Tausch von urheberrechtlich geschützen Werken (Musiktitel, Musikalben, Filme, Hörbücher, Software ...) über Tauschbörsen (E-Donkey, E-Mule, Torrent-Systeme ...) begangen werden.