Antwort::
Um eine Rechtsverletzung ahnden zu können, kann der Rechteinhaber zwangsläufig nur auf die Daten zurückgreifen, welche ihm zur Verfügung stehen. Bei Filesharing erhalten der Rechteinhaber bzw. die zur Verfolgung beauftragten Anwälte und Antipiracy-Firmen von den Tauschbörsennutzern die IP-Adresse übermittelt. Aus dieser IP-Adresse kann aber letztendlich nur der Anschlussinhaber über den eigenen Provider ermittelt werden. Aus diesem Grund erhalten Sie als Anschlussinhaber die Abmahnung und wissen in vielen Fällen überhaupt nichts von einer Rechtsverletzung.