Start FAQ Filesharing Anschlussinhaber Was kann mir als Anschlussinhaber passieren, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht oder unvollständig abgebe?

Was kann mir als Anschlussinhaber passieren, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht oder unvollständig abgebe?

Antwort::
Da der Rechteinhaber bei einer Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber einen Anspruch auf Unterlassung hat, kann er diesen Anspruch gerichtlich geltend machen. Dies wird regelmäßig im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geschehen. Die einstweilige Verfügung ist innerhalb kurzer Fristen beim Gericht zu beantragen. Durch diese kurzen Fristen sind auch die Fristen in der Abmahnung kurz gehalten, welche selten unangemessen kurz sind. Die einstweilige Verfügung ergeht, wenn die Vorraussetzungen vorliegen, gegenüber dem Anschlussinhaber. ohne, dass dieser in dem Verfahren angehört wird. Die einstweilige Verfügung ist gegenüber den geltend gemachten Kosten  in der Abmahnung wesentlich kostenintensiver.  Der Anschlussinhaber hat erst nach Erhalt der einstweiligen Verfügung die Möglichkeit gegen diese rechtlich vorzugehen. Wenn über den Anschluss tatsächlich eine Verletzungshandlung begangen wurde, wird dieses Vorgehen weder ratsam noch Erfolg versprechend sein und erzeugt weitere Kosten.

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