Eine
Abmahnung nach Filesharing erfolgt in der Regel an den Anschlussinhaber, welcher die Verletzungshandlung
nicht unbedingt selbst begangen haben muss. Häufig werden die Verletzungshandlungen
durch andere Familienmitglieder, wie Kinder oder Enkeln begangen. Der Anschlussinhaber ist dagegen die Person, welcher den Vertrag mit dem Internetbetreiber oder Telefonanbieter geschlossen hat,
über den damit der Internetanschluss läuft.
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