Antwort::
Der Rechteinhaber ist bei Filesharing grundsätzlich derjenige, der das Werk erschaffen hat (der Urheber). Dies muss aber z.B. bei Musiktiteln nicht zwangsläufig der Sänger, Komponist oder Songtexter sein. Urheberrechte können auch durch Lizenzen oder durch Verkauf auf andere übergehen, welche dann eventuell die neuen oder neben dem Sänger Rechteinhaber sind. Gerade in der Musik- und Filmbranche ist dies oft der Fall.