Antwort::
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die modifizierte Unterlassungserklärung zeichnet sich lediglich dadurch aus, dass nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen zu weit gefasst. In anderen Fällen kann sie aber auch zu eng gefasst sein, um im Einzelfall ein optimales Ergebnis zu erzielen. Letztendlich ist sie aber meistens für den Erklärenden unvorteilhaft verfasst. Durch die modifizierte Unterlassungserklärung wird die der Abmahnung beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung geändert und auf den Einzelfall angepasst.