Ist die gesetzte Frist angemessen?
Grundsätzlich beinhalten Abmahnungen sehr kurze Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung. Bezüglich der Unterlassungserklärung ist die kurze Frist gerechtfertigt, da der Rechteinhaber bei Verweigerung der Abgabe der Erklärung eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Dieser Antrag ist mit relativ kurzen Fristen verbunden. Daher muss auch die Frist kurz gesetzt werden. Da in der Unterlassungserklärung meist ein „Preisnachlass“ bezüglich der Anwaltsgebühren gegeben ist, wenn gleichzeitig bis zur Abgabe der Erklärung fristgemäß ein anzuerkennender Betrag bezahlt wird, ist auch die Zahlungsfrist sehr kurz. Durch diese Frist sollte man sich weder verunsichern noch zur Eile zwingen lassen. Auf Grund der Nichtzahlung oder Nichtanerkennung kann nämlich keine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dieses Thema wird nochmals bei der „modifizierten Unterlassungserklärung“ (Link) besprochen. Es erfolgt die Androhung der einstweiligen Verfügung ohne darauf hinzuweisen, dass diese nur bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung, nicht aber bei nicht fristgerechter Zahlung, erfolgen kann. Damit wird dem Verletzer suggeriert, dass auch bei Abgabe der Erklärung ohne Zahlung sofort eine einstweilige Verfügung beantragt werden kann. Der dadurch erzielte Druck führt nicht selten dazu, dass viel zu hohe Anwaltsgebühren anerkannt und bezahlt werden. Das vorgenannte heißt allerdings nicht, dass die Anwaltsgebühr nicht gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies ist natürlich in einem normalen Klageverfahren möglich, was aber wesentlich länger dauert, als das Verfahren über die einstweilige Verfügung. Grundsätzlich wird der Verletzer auch nochmals außergerichtlich zur Zahlung auffordern. Auch hier gilt wieder, nur an Hand der Einzelfallbetrachtung kann geprüft werden, welches Vorgehen richtig ist. Denn der „Preisnachlass“ ist in vielen Fällen auch vorteilhaft. Es kann daher durchaus sein, dass eine Nichtannahme des Angebots zu einer wesentlich höheren (berechtigten) Forderung führt.