Hat der Rechteinhaber Ansprüche gegen mich?
Wenn Sie eine Verletzung begangen haben, hat der Rechteinhaber Ansprüche gegenüber dem Verletzenden. Er hat grundsätzlich einen Anspruch auf Unterlassung, auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und auf Zahlung von Schadensersatz. (Die Haftung des Anschlussinhabers, welcher selbst keine aktive Verletzung begangen hat.