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Wie funktioniert das Aufspüren der Nutzer?

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Das Aufspüren der Nutzer erfolgt grundsätzlich über Unternehmen, so genannten Antipiracy-Firmen, welche sich auf die Aufspürung von IP-Adressen der Nutzer spezialisiert haben. Diese Unternehmen spüren offensichtlich unter eigener Beteiligung an den Tauschbörsen über die Dateinamen die Nutzer auf, welche die Dateien herunterladen bzw. zum Herunterladen freigegeben haben. Da ein Upload vom Nutzer nur möglich ist, wenn dieser zumindest Dateiteile auf seiner Festplatte besitzt, steht dann die Verletzung durch den Nutzer mit der übertragenen IP-Adresse fest. Im weiteren Verlauf wird die IP-Adresse des Nutzers dem Rechteinhaber, sprich dem Urheber der Datei, übergeben. Deren beauftragte Anwaltskanzlei macht unter Angabe der IP-Adresse eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.  Diese wiederum fordert den über die IP-Adresse feststehenden Internetprovider auf, die Adresse des Nutzers herauszugeben oder der Rechteinhaber stellt einen Antrag beim Zivilgericht zur Verpflichtung des Providers zur Herausgabe der hinter der IP Adresse stehenden Nutzerdaten. Die Adresse wird dann an den Anwalt weitergegeben, der diese dann für weitere zivilrechtliche Schritte nutzt.
 

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