Sie haben eine Abmahnung erhalten, da Ihnen eine Verletzung gegen das Urheberrecht vorgeworfen wird. Obwohl dies klar sein sollte, ist an dieser Stelle natürlich unverzüglich die Rechtsverletzung zu unterlassen. Das heißt, die Nutzung einer Tauschbörse ist sofort einzustellen und die urheberechtlich geschützten Werke sind zu löschen. Dies gilt nicht nur für Dateien, welche vom Abmahnenden stammen. Alle urheberrechtlich geschützten Dateien, die widerrechtlich erlangt wurden, sind zu beseitigen. Ratsam ist in jedem Fall auch, sofort entsprechende auf Ihrem PC befindliche Tauschprogramme zu löschen. Sollten Sie der Anschlussinhaber sein und wissen, dass Sie selbst keine Verletzung begangen haben, prüfen Sie sofort, wer dafür in Frage kommen könnte. Für Familienangehörige und andere Mitbenutzer gilt ebenfalls das Vorgenannte. Sollte es die Möglichkeit geben, dass sich ein Dritter unbefugt Zugang über Ihren W-Lan-Zugang verschafft hat, sollten Sie vorsichtshalber möglichst vorerst die Funk-Funktion Ihres Routers ausschalten.
Sofern keine (eigene) Rechtsverletzung oder die von Angehörigen bzw. Internetanschlussnutzern möglich erscheint, sollte man prüfen oder prüfen lassen, ob auf Seiten des Abmahners ein Versehen oder auch ein Fehler vorliegen kann. Auf jeden Fall sollte man, wenn man das rechtliche Ausmaß nicht überblickt, eigene Unterlassungserklärungen formulieren oder sonstige Erklärungen abgeben. Die Folgen können wirtschaftlich gesehen verheerend sein. Ebenso sollte man nicht blauäugig, die geltend gemachten Ansprüche erfüllen. Denn sowohl die vorformulierten Unterlassungserklärungen als auch die geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche oder auch der Schadensersatz sind zum Teil überzogen. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.









