Auf dem Gebiet Internetrecht gibt es große rechtliche Unsicherheit. Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen liegen zwar sowohl auf dem Gebiet Wettbewerbsrecht als auch auf dem Gebiet Urheberrecht (z.B. Filesharing) vor. Leider haben die meisten Urteile mehr Verwirrung gebracht, als sie die Rechtslage klarstellen. So gibt es eine Vielzahl von Urteilen, welche bezüglich der selben Rechtsthematik sogar widersprüchlich bzw. entgegengesetzt sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Rechtstreitigkeiten oft vor den Oberlandesgerichten enden und nicht vom BGH überprüft werden. Eine einheitliche Rechtsprechung ist daher nur in wenigen Fällen zu erkennen. Eine Ausnahme ist hier vorallem am 12.05.2010 eingetreten, als der Bundesgerichtshof sich im Bereich des Urheberrechts (Filesharing) sich zur Haftung eines Anschlussinhabers geäußert hat.



Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen und ihre Folgen





