Abmahnung – moralische Betrachtung

In unserer Kanzlei werden sozusagen alle Seiten betreut.

Wir machen einerseits Ihre Internetpräsenz, so weit dies rechtlich möglich ist, abmahnsicher. Wir betreuen darüber hinaus viele Mandanten, welche selbst bereits abgemahnt wurden und versuchen aus der Problematik „Abmahnung“ für den Betroffenen die beste rechtliche Ausgestaltung zu erreichen.

Aber auch das darf nicht verschwiegen werden, wir mahnen für unsere Mandanten auch andere Personen ab, wenn dies im Einzelfall bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht erforderlich ist.

Nun könnte man insbesondere aus der Sicht der Abgemahnten denken, dass dies moralisch nicht vertretbar ist. Dabei spielt sicher die Wut und auch die Uneinsicht einer Rolle, aus welchem Grund man denn nun kostenpflichtig abgemahnt wurde. Aber wir sind in der deutschen Rechtsordnung gewissen „Spielregeln“ unterworfen. Sicher wird der Betroffene denken, dass diese Spielregeln, welche er gerade so teuer zu spüren bekommen hat, doch keine Spielregeln, sondern „Abzocke“ sind. Aber soweit darf man sich nicht treiben lassen. Es gibt Gesetze, an welche wir uns zu halten haben. Wenn jemand zu schnell fährt, dann kann er belangt werden. Der Betroffene wird sein Verhalten im Regelfall überprüfen und wird sich wieder vor Augen halten, ob er die Geschwindigkeit vor einer Schule nicht aus Sicherheitsgründe reduzieren sollte. Und genau so ist die Sache im Internet zu bewerten. Der Gesetzgeber wollte den Verbraucher schützen. In Anbetracht einer enormen Anzahl „schwarzer Schafe“ auch mit Recht. Natürlich, da keiner den Unterschied machen kann, geht dies auch zu Lasten der unzähligen seriösen Anbieter. Aber die Angaben sind nun mal zu machen. Und der Anbieter, welcher alle Pflichtangaben macht und auch insbesondere bezüglich des Widerrufsrechts alles beachtet hat, muss seinerseits auch andere Dispositionen treffen. Er muss beispielsweise auch den Rücktransport organisieren, wenn ein Widerruf erklärt wird. Dies ist mit erheblichem Mehraufwand und Mehrkosten verbunden. Er hat daher eine andere Preiskalkulation durchzuführen. Deshalb muss er es dann eben nicht dulden, dass ein Mitbewerber sich dadurch einen Vorteil verschafft, indem er über das Widerrufsrecht nicht belehrt. Anderseits gibt es sicher auch eine Vielzahl von Abmahnungen, welche nicht gerechtfertigt sind. Diese muss und darf natürlich in Anbetracht der Rechtssicherheit der Abgemahnte nicht akzeptieren.

Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass in der Praxis viele Betroffene erklären, dass sie von der Problematik erstmals mit der Abmahnung Kenntnis erlangten. Dies ist in keinerlei Weise nachvollziehbar. Gerade ebay hat in mehreren E-Mails die gewerblichen Anbieter auf die Problematiken aufmerksam gemacht. Auch in anderen Serviceangeboten ist die „Abmahnwelle“ bei ebay in allen Munden. Hüten sollte man sich allerdings, die Mustervorschläge von ebay zu übernehmen, weil diese in der Vergangenheit mehrfach nur bedingt den gesetzlichen bzw. gerichtlichen Anforderungen entsprachen.

Weiterhin mussten wir mit Erschrecken feststellen, wie viele -zum Teil große- Anbieter bei ebay nicht einmal die banalsten Anforderungen erfüllten. Bei stichprobenartiger Betrachtung von verschiedenen Anbietern, ist es kaum übertrieben, zu sagen, dass sich bei der Vielzahl von Anbietern, die Anbieter mit ordnungsgemäßen Angaben in der großen Minderheit befinden und befanden. Man benötigt sprichwörtlich keine Hand um die abmahnsicheren Anbieter in Prozenten anzugeben. Dies ist alarmierend. Die Anbieter scheinen die Risiken entweder nicht zu kennen oder gehen zu leichtfertigt mit diesen um. Wie jedoch so oft im Leben gilt: „Es wird schon gut gehen“ ist nicht immer die beste Einstellung.

Abschließend möchten wir uns allerdings ausdrücklich von Massen-abmahnungen distanzieren. Bei uns wird eine Abmahnung nur nach Prüfung des Einzelfalls erfolgen. Eine Vielzahl von gleichgelagerten Abmahnungen wird es aus unserer Kanzlei nicht geben.