Rechnung oder Mahnung erhalten

Sind Sie in eine solche Falle getappt und haben eine Rechnung erhalten, dann sollten Sie dennoch genau prüfen, ob Sie den geforderten Betrag schulden. Da das Netz unüberschaubar ist und viele Tücken lauern, gibt es ja gerade für Verbraucher eine große Anzahl von Schutznormen. Man muss daher sehen, ob eine dieser Normen auf Sie zutrifft und eine Zahlung daher eventuell entbehrlich wird. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass auch Rechnungen gestellt werden, bei welchen keinerlei Anspruch besteht. Offensichtlich wird davon ausgegangen, dass es durchaus lukrativ ist, wenn einige wenige freiwillig bezahlen. Eine gerichtliche Geltendmachung bei Nichtzahler erfolgt häufig nicht. Das heißt aber wiederum nicht, dass die Rechnung einfach zu ignorieren ist. Vielmehr muss nachvollziehbar dagegen vorgegangen werden. Sprich eine Antwort auf eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung ist wichtig. Vor allem, wenn man die Forderung nicht einordnen kann, ist nachzufragen, woraus sich der vermeintliche Anspruch ergibt. Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall einen Nachweis über den Vertragsschluss und damit über die Verpflichtung zur Zahlung der geforderten Kosten übersenden. Auch im gerichtlichen Verfahren ist der Gläubiger verpflichtet, den Vertragsschluss und die Forderungshöhe nachzuweisen.