Was ist eine Massenabmahnung

Unter Massenabmahnung versteht man eine Vielzahl von inhaltlich gleichartigen oder ähnlichen Abmahnungen, welche an verschiedene Verletzer versendet werden. Es gibt Kanzleien, welche gerade im Rahmen von Verletzungen im Bereich Filesharing unzählige Verletzungen aufspüren und die Verletzer abmahnen. Die Massenabmahnung kennzeichnet sich darin, dass lediglich die Daten des Verletzers geändert werden. Darüber hinaus werden natürlich auch der Name der Datei und der Verletzungszeitpunkt angepasst. Ansonsten ist der Text der Abmahnung gegenüber den Verletzern gleich. Massenabmahnungen kennzeichnen sich weiter darin, dass der Rechteinhaber grundsätzlich keine Kenntnis von der entsprechenden einzelnen Verletzung hat. Die Kanzlei arbeitet selbständig. An sich kann man gegen die Massenabmahnung nichts machen. Sprich, liegt die Verletzung vor, ist der Verletzer zur Unterlassung verpflichtet, da der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch hat. Allerdings spielt diese Vorgehensweise eine wesentliche Rolle bei der Betrachtung, ob bzw. in welcher Höhe die Anwaltsgebühren für die Abmahnung geschuldet werden. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsprechungen, welche davon ausgehen, dass die Gebühren nicht oder zumindest in einer geringeren Höhe geschuldet werden. Allerdings hat der Abgemahnte den Beweis zu führen, dass es sich um Massenabmahnung handelt.