Registrierung oder Kauf von „Vertipp-Domains“

Ja Sie haben richtig gelesen, es gibt „Vertipp-Domains“. Das Phänomen dürften viele PC-Nutzer kennen. Man schreibt einen Text und es gibt Wörter, welche man immer wieder falsch schreibt. Dies sollte natürlich einen Anwender, welcher das 10-Finger-System beherrscht, nicht passieren. Wer aber mehr oder weniger schnell mit dem Adler-Suchsystem arbeitet, bemerkt dies doch häufig. Und es gibt offensichtlich Wörter, welche man häufiger falsch schreibt als andere. Oder anders gesagt, es gibt Wörter die schreibt man einfach falsch. Und es gibt Wörter die schreibt man immer wieder gleich falsch. Das kennt auch Microsoft und hat eine Word-Autokorrektur eingefügt. Es gibt Wörter, bei welchen auf Grund der Tastenkombination der Buchstaben die Wahrscheinlichkeit gleiche Fehler gehäuft vorkommen. Solche Wörter kommen natürlich auch in Domains vor, welche sehr hohe Zugriffszahlen haben. Häufig vertippt man sich in der Domain in der gleichen Weise. Die Domain wird dann nicht gefunden, da man die Domain ja nicht richtig eingeben hat. Manche sind dann auf die Idee gekommen, diese Domain zu registrieren, um eine eigene Präsenz mit wahrscheinlich hohen Zugriffszahlen zu bekommen. Dabei ist allerdings Vorsicht an den Tag zu legen. Die Registrierung einer solchen Domain kann erhebliche rechtliche Folgen und auch Kosten mit sich ziehen. Wenn man beispielsweise eine Domain www.mircosoft.com registriert und selbst als Herr Müller Bücher verkauft, dürfte es wohl kaum nachvollziehbar sein, warum man gerade diese Domain gesichert hat. Es dürfte offensichtlich sein, dass man diesen Fehler nutzen will und der Inhaber der tatsächlich gemeinten Domain sollte einen Anspruch auf Übertragung der Domain und eventuell auch einen Unterlassungsanspruch haben. Also wenn die Domain einen fehlerhaften Markenname enthält, dürfte dies problematisch sein. Bei jeder Registrierung von einer www.makre.de sollte man vorsichtig sein, vor allem, wenn die Domain www.marke.de bereits für den Markeninhaber registriert ist. Andererseits sollte man bei einer eigenen Domain durchaus prüfen, ob der Domaininhalt ebenfalls Wörter enthält, welche Standarttippfehler erwarten lassen. Man sollte nicht zögern, diese Seite auf sich zu registrieren, wobei man natürlich die Kosten betrachten muss.

Nicht als Tippfehler sind natürlich Begriffe zu benennen, welche entweder mehrere Schreibweisen haben oder nach neuer und alter Rechtschreibung verschiedene Schreibweisen aufweisen. Als Beispiel sei eine Domain unter Benutzung von dem Begriff Schifffahrt zu nennen. Nach der neuen Rechtschreibung dürfte die Schreibweise von 3 „f“ nachvollziehbar sein. Früher wurde das Wort aber nur mit 2 „f“ geschrieben. Das heißt, dass dann beide Domains durchaus sinnvoll sind.

Neben den Tippfehlern gibt es auch Wörter, wo es nicht eindeutig feststeht, welche Schreibweise richtig ist. Beispielsweise ist es nicht ganz klar, ob es Rechtsprechung oder Rechtssprechung heißt. Es ist wohl beides möglich. Gleiches gilt für Rechtschutzversicherung und Rechtsschutzversicherung. In solchen Fällen, wäre es durchaus logisch, beide Domains registrieren zu lassen.