Wer mahnt ab?

Bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Filsharing können alle Rechteinhaber abmahnen, deren Rechte verletzt werden. Hierzu bedienen sich diese oft spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien. Diese haben sich den Ruf von sog. Abmahnkanzleien erworben, da mehrere tausend gleichartige Abmahnungen versendet werden. Sehr bekannt sind hier auf dem Gebiet des Urheberrechts (Filme, Musik, Software) die Rechtsanwälte Waldorf, Rasch, Schutt & Waetke, KUW, Negele/ Zimmel/Kremer/Greuter, Nümann & Lang, Kornmeier & Partner, der Rechtsanwalt Auffenberg, die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert, die Anwälte Bindhardt/ Fiedler/Rixen/Zerbe,Graf von Westphalen, RKA Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk, Denecke, von Haxthausen & Partner, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Baumgarten  & Brandt Im Markenbereich mahnen häufig die Rechtsanwälte Winterstein Verletzungen, insbesondere der Marke „Ed Hardy“, welche von der Firma K+K Logistics, Inh. Clemens Kappler, in Deutschland vertreten wird, und „Abercrompie & Fitch“ ab.