Internetrecht allgemein

Unter der Unterrubrik Internetrecht allgemein möchten wir Ihnen eine Übersicht über allgemeine Gesichtspunkte des Internetrechtes geben. Dabei sollen sowohl allgemein rechtliche, wie auch sonstige allgemeine Themen behandelt werden. Wir versuchen damit, einen globalen Überblick zu verschaffen und insbesondere die spezifischen Problemfeldern (Urheberrecht – Filesharing, Wettbewerbsrecht etc.) als Gesamteinheit darzustellen. Es kann zwischen den allgemeinen und den themenspezifischen Problemen zu gewissen Wiederholungen kommen, da sich die Gebiete teilweise sehr überlappen und nicht getrennt neben einander stehen. In den spezifischen rechtlichen Betrachtungen werden aber zumeist Besonderheiten herausgestellt und Problemfelder im Vergleich zur allgemeinen Betrachtung umfangreicher behandelt.

In diesem Kapitel werden wir auch aufzeigen, was eine Abmahnung, strafbewehrte bzw. modifizierte Unterlassungserklärung und der so genannte „Hamburger Brauch“ ist. Vor allem wollen wir die Betroffenen darüber informieren, was nach einer Abmahnung zu tun ist, welchen Umfang die Unterlassungserklärung haben muss und ob sich der Erklärende zu einer Vertragsstrafe verpflichten muss.