Grundsätzlich kann man immer versuchen, einen Antrag auf Verlängerung einer gesetzten Frist zu beantragen. Der Rechteinhaber macht mit der Abmahnung einen Unterlassungsanspruch geltend. Dieser Anspruch kann bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung kurzfristig mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dadurch hat der Rechteinhaber kaum Spielraum, eine Fristverlängerung zu gewähren, da er ja die weiteren rechtlichen Schritte bereits planen wird. Daher kommt es auf die Begründung der Fristverlängerung an.