Nutzung von Filehoster

Filehoster sind Anbieter, welche sozusagen einen externen Speicher anbieten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, Dateien von der PC-Festplatte über das Internet auf seine virtuelle Festplatte beim Filehoster abzulegen oder auszulagern. Eine tatsächliche „Entlastung“ der eigenen Festplatte wird damit in der Regel nicht zu erreichen sein. Der Nutzen eines Filehosters liegt vielmehr darin, dass man vor allem größere oder große Dateien in sein virtuelles Verzeichnis des Filehosters laden (uploaden) und über entsprechende Links einer Vielzahl von Dritten zum Download anbieten kann. Es ist meist schwerlich, große Dateien, welche einer Vielzahl von Personen zur Verfügung gestellt werden sollen, z.B. über E-Mail zu versenden. Ein Praxisbeispiel wäre eine Familienfeier, wo ein Hobbyfotograf anwesend war. Dieser macht mit seiner Profikamera eine Vielzahl von Bildern. Da die Kamera sehr hoch auflösende Bilder macht, bringt jedes Bild eine Dateigröße von 1 MB mit. Bei 100 Bildern sind das daher schon 100 MB. Da diese Menge schwerlich per E-Mail an die 25 Gäste zu senden ist, lädt er die Bilder auf den Filehoster und schickt den Gästen den Link, über welchen sich diese die Bilder herunterladen können. Das ist doch wirklich eine klasse Angelegenheit. Dies ist auch im vollen Umfang legal, wenn man davon ausgeht, dass auf einer Familienfeier niemand das Problem hat sein Bildnis (Persönlichkeitsrecht) in der Familie und bei Bekannten weiterzugeben. Es ist aber davon auszugehen, dass die Filehoster zu einem Großteil dazu missbraucht werden, illegale Dateien anzubieten. Unzählige geschützte Dateien werden nicht im Rahmen eines Filesharing, sondern als Direktdownload über Filehoster angeboten. Dateien, welche gegen Urheberrechte und auch Persönlichkeitsrechte verstoßen, werden über Foren, Blogs und andere Linklisten zu Download angeboten. Auch dieser Download durch den Nutzer verstößt gegen Schutzrechte Dritter. Laden Sie beispielsweise eine Bilddatei mit dem Namen „a1.jpg“ über einen Filehoster herunter und es befindet sich darauf eine unbekannte Person, welche die Nutzung nicht genehmigt hat, könnte sich daraus eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ergeben. Darüber hinaus kann auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Also abschließend ist zu sagen, das Filehoster ist nicht zu verteufeln, da es bestimmte Bequemlichkeiten mit sich bringt. Auch unsere Kanzlei nutzt das Filehoster hin und wieder, wenn gewisse inhaltlich gleiche Dateien an eine Vielzahl von Mandanten übermittelt werden sollen. Aber Vorsicht, man sollte auch dort nur vertrauenswürdige Dateien laden.