Verbraucher

Verbraucher ist nach der gesetzlichen Definition die Person, welche nicht Unternehmer ist. Das heißt, es ist eine Person, welche den gekauften oder bestellten Gegenstand für eigene private Zwecke nutzt und nicht weiterverkauft. An der eigenen Nutzung selbst kann es aber nicht so stark festgemacht werden, dass jegliche Eigennutzung eine Verbrauchereigenschaft hervorruft. Ein Unternehmen, was z.B. Büromaterial kauft oder ein Dach am Firmengebäude decken lässt, nutzt die Ware oder die Leistung letztendlich auch selbst ohne Verbraucher zu sein. Dort kann man aber sagen, dass der Unternehmer in diesem Fall die Ware auch nicht selbst, sondern für sein Unternehmen nutzt. Letztlich ist die Verbrauchereigenschaft jeweils im Einzelfall festzustellen. Die Frage, ob jemand Verbraucher als Verbraucher einzustufen ist, spielt jedoch in rechtlicher Hinsicht eine ganz entscheidende Rolle. Wenn jemand Verbraucher ist, gewährt ihm das Gesetz sehr viel weitergehendere Rechte als einem Unternehmer, die sog. Verbraucherrechte. Hierher gehören Widerrufsrechte und Informationspflichten. Ebenso ist z.B. das, was in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten des Verwenders vereinbart werden kann, sehr viel eingeschränkter.