Strafrechtliche Gesichtspunkte

Es gibt im Internet natürlich die verschiedensten Möglichkeiten, sich strafbar zu machen. Einerseits gibt es unzählige Möglichkeiten, illegale Angebote zu nutzen. Bei dieser Nutzung wird man sich grundsätzlich selbst strafbar machen (z.B. Kinderpornografie). Aber auch anderweitig kann man das Internet nutzen und sich neben zivilrechtlichen Verletzungen strafbar machen. So sind viele Urheber- und Persönlichkeitsverletzungen strafrechtlich relevant. Tauscht man z.B. im Rahmen von Filesharing urheberrechtlich geschützte Werke, stellt dies in der Regel auch eine Straftat dar. Auch die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern oder Videos Dritter ist neben dem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch grundsätzlich strafrechtlich von Bedeutung. Es muss wirklich darauf geachtet werden, was man tut und was man darf. Natürlich ist die Nutzung des Internets bequem und nicht mehr weg zu denken. Wenn man aber grundlegende Sachen missachtet, kann der Spaß der Nutzung sehr schnell vergehen.