Downloadangebote für Software, Filme und Musik

Es gibt verschiedene Internetangebote, bei welchen man kostenpflichtig Software, Filme und Musik downloaden kann. Die Bezahlungsweise ist dahingehend in zwei Kategorien aufgeteilt. Bei einigen Anbietern bezahlt man einen gewissen Preis je Datei, welcher natürlich vom Typ der Datei abweichen kann. Bei anderen bezahlt man eine Monats- oder Jahrespauschale. An dieser Stelle ist insgesamt Vorsicht geboten. Der Nutzer muss letztendlich nachvollziehen können, dass der Anbieter auch eine Lizenz hat, die Datei zum Herunterladen anzubieten. Es gibt einige namhafte Anbieter, bei welchen dies nicht zu bezweifeln sein dürfte. Aber wer kann sagen, ob er für einen Musiktitel vielleicht 0,50 € bezahlt hat und dieser dennoch illegal ist. Problematischer ist es meist bei den Pauschalpreisen. Dabei handelt es sich oft um Filehoster (Rapidshare, Megaupload und Co.), welche für die Nutzung einen Pauschalpreis fordern. Diese Filehoster sind allerdings an dieser Stelle grundsätzlich nicht für illegale Nutzungen verantwortlich zu machen, da diese keine Dateien anbieten, sondern lediglich Speicher zum Ablegen von Dateien schaffen. An dieser Stelle ist bisher letztendlich der Nutzer verantwortlich, welcher über seinen Account illegal Dateien bei dem Filehoster einstellt und zum Download anbietet. Abweichend von dem bisherigen Grundsatz sei allerdings anzumerken, dass mittlerweile einie Gerichtsverfahren gegen solche Anbieter laufen, in welchen eine Verantwortung geprüft wird. Die zukünftige Rechtsprechung wird dahingehend mit Interesse erwartet.

In jedem Fall sei kritisch zu prüfen, ob eventuell für eine illegale Datei auch noch gezahlt wird. Besonders problematisch kann dies vor allem dann werden, wenn ein Nutzer bereits eine Abmahnung erhalten und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. Es wäre dann möglich, dass er sich in Sicherheit wiegt, indem er eine Datei unter Zahlung eines Preises herunter lädt und davon ausgeht, dass dies legal ist. Ist dies nicht der Fall, schuldet er trotz der Zahlung für die Datei die vereinbarte Vertragsstrafe.