Eine Pflicht zur Benutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt es grundsätzlich im Internet nicht. Insbesondere aber bei Internetshops sollte man die Nutzung von AGB durchaus in Betracht ziehen. Da der gewerbliche Anbieter vor allem im Shop (Onlineshop) eine Vielzahl von Pflichtangaben (so auch eine Widerrufsbelehrung) machen muss, ist es meist übersichtlicher, diesen Pflichtangaben durch AGB eine vernünftige Ordnung zu geben. Hierher gehören z.B. die Pflichtangaben, wie der Vertrag zustande kommt, wie die genauen Konditionen der Lieferung sind, die Gesamtpreisangabe und die Gewährleistungsbedingungen. Korrekte AGB helfen nicht nur die erforderlichen Informationen an den Kunden zu bringen, sondern können auch Abmahnungen verhindern. Denn es hat sich in der Rechtsprechung eine kaum überschaubare Kasuistik entwickelt, was in in AGB erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Verwendet man Regelungen, welche rechtlich zu beanstanden sind, könnte ein Mitbewerber diese fehlerhaften AGB abmahnen. Dies ist regelmäßig mit hohen Kosten und viel Ärger verbunden. Insofern gilt hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbraucher
Verbraucher ist nach der gesetzlichen Definition die Person, welche nicht Unternehmer ist. Das heißt, es ist eine Person, welche den gekauften oder bestellten Gegenstand für eigene private Zwecke nutzt und nicht weiterverkauft. An der eigenen Nutzung selbst kann es aber nicht so stark festgemacht werden, dass jegliche Eigennutzung eine Verbrauchereigenschaft hervorruft. Ein Unternehmen, was z.B. Büromaterial kauft oder ein Dach am Firmengebäude decken lässt, nutzt die Ware oder die Leistung letztendlich auch selbst ohne Verbraucher zu sein. Dort kann man aber sagen, dass der Unternehmer in diesem Fall die Ware auch nicht selbst, sondern für sein Unternehmen nutzt. Letztlich ist die Verbrauchereigenschaft jeweils im Einzelfall festzustellen. Die Frage, ob jemand Verbraucher als Verbraucher einzustufen ist, spielt jedoch in rechtlicher Hinsicht eine ganz entscheidende Rolle. Wenn jemand Verbraucher ist, gewährt ihm das Gesetz sehr viel weitergehendere Rechte als einem Unternehmer, die sog. Verbraucherrechte. Hierher gehören Widerrufsrechte und Informationspflichten. Ebenso ist z.B. das, was in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten des Verwenders vereinbart werden kann, sehr viel eingeschränkter.
