Auskunftsdienste

Es gibt unzählige Webseiten im Netz, welche nützliche oder weniger nützliche Auskünfte anbieten. Wer hat sich nicht schon immer mal gewünscht, vom Nachbar zu wissen, was dieser auf dem Kerbholz hat oder wie seine wirtschaftliche Situation ist. Kein Problem, eine Suchmaschine liefert sofort Angebote, mit welchen diese Informationen „kostenlos“ zur Verfügung stehen. Oder der Nutzer will einen Stammbaum erstellen und weiß nicht, wie der Urgroßvater großmutterlicherseits hieß. Auch dahingehend gibt es Angebote. Und dann beginnt das Spiel. Man wird nach den eigenen Daten gefragt und gibt diese ein. Eine Zuordnung ist ja ansonsten nicht möglich. Es ist nachvollziehbar, dass der Anbieter die eigenen Angaben benötigt. Sofort hat der Anbieter problemlos die „Rechnungsanschrift“. Dann noch zweimal klicken, die AGB´s und Nutzungsbedingungen bestätigen und die Analyse kann beginnen. Dann steht irgendwo, dass unabhängig vom Erfolg der Anfrage ein Pauschalpreis in Höhe x zu zahlen ist. Dieser wird in Rechnung gestellt und angemahnt. Ob dieser Betrag dann tatsächlich zu zahlen ist, ist eine andere Frage. Das Problem besteht aber erst einmal. Es sei aber auch hier darauf hinzuweisen, dass es sich hier nur um Beispiele handelt, um das Problem aufzuzeigen. Es gibt hier unzählige seriöse kostenpflichtige und kostenlose Angebote, welche Auskünfte erteilen. Es darf aber von einem seriösen kostenpflichtigen Anbieter erwartet werden, dass dieser Kosten nicht auf Grund unnachvollziehbarer Klicks geltend macht, sondern Kosten transparent bereits am Anfang seines Angebotes angibt.

Unterlassungsanspruch allgemein

Wird durch eine Handlung gegen Rechte Dritter verstoßen, so hat der Rechteinhaber in der Regel einen Anspruch auf Unterlassung. Rechte, gegen welche verstoßen werden können, sind z.B. das Eigentum oder der Besitz an einer Sache. Im Internet sind es dagegen häufig Urheber-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte. Der Inhaber muss es nicht dulden, wenn ein Dritter seine Rechte ohne Zustimmung oder Nutzungsrecht widerrechtlich verletzt oder gegen ihn schützende gesetzliche Bestimmungen verstößt.Der Verletzer schuldet dem Rechteinhaber vordergründlich die Unterlassung. Darüber hinaus schuldet der Verletzer aber auch Schadensersatz, wenn sich durch die Verletzung ein Schaden für den Rechteinhaber ergibt. Weiterhin gibt es Auskunfts- und Vernichtungsansprüche (z.B. die Vernichtung von Daten).