Kann ein PC Gedanken lesen?
Auf den ersten Blick mag diese Frage eigenartig anmuten. Natürlich kann er keine Gedanken lesen. Aber bei meinen vielen Recherchen im Internet bin ich auf eine interessante Seite gestoßen. Die Seite ist kurios, und wenn man es probiert hat, könnte man tatsächlich denken, das Internet oder ein PC könne Gedanken lesen.
Also wer Lust hat, viel Spaß auf der Seite: http://www.20q.net/
Wettbewerbsrecht
Grundsätzlich ist unser Wirtschaftssystem dadurch gekennzeichnet, dass sich Wettbewerber am Markt frei entfalten können. Viele Wettbewerber gehen dabei aber fälschlicherweise davon aus, dass sie sich gegenüber der Konkurrenz verhalten können, wie sie wollen. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil, der freie Markt erfährt durchaus einige erhebliche Einschnitte, welche trotz der freien Entfaltung den Mitbewerbern einen fairen Umgang miteinander gewährleisten soll. Die Rechte zwischen den Mitbewerbern nennt man Wettbewerbsrecht. Eines der wichtigsten Gesetze im Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstößt ein Mitbewerber wiederholt und in einem gewissen Ausmaß gegen Gesetze, muss das der redliche Mitbewerber nicht dulden. Er hat dann nach UWG unter Umstand einen Unterlassungsanspruch, welchen dieser mit einer Abmahnung geltend machen kann. Gerade im Internetbereich stellen fehlende Pflichtangaben Gründe für einen Unterlassungs- bzw. auch Schadensersatzanspruch dar. Fehlen in einen Shop z.B. die Widerrufsbelehrung, Angaben zum Verkaufsabschluss und Angaben zum Anbieter, muss der Mitbewerber dies nicht dulden und kann gegen den Verletzer vorgehen. Hierher gehören auch Verstöße bei Pflichtangaben von gewerblichen Anbietern auf Internetauktionsplattformen, wie etwa eBay. Auch hier kann ein Mitbewerber einen anderen Mitbewerber, welche sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, abmahnen oder anmahnen lassen.
Das Wettbewerbsrecht geht aber weit über den Internetbereich hinaus. Es enthält z.B. wie jemand werben bzw. nicht werben darf, wie man sich gegenüber Mitbewerbern zu verhalten hat, also dessen Produkte nicht verunglimpft, dass man die Unerfahrenheit von Verbrauchen nicht ausnutzen darf bzw. diese nicht durch falsche Lockangebote täuschen darf bis hin zu Regelungen im Bereich der sog. Industriespionage.
Zuständigkeit der Gerichte
Wenn der Anspruchsteller gerichtlich vorgehen möchte, ist die Frage, welches Gericht zuständig ist. Dahingehend soll kurz auf die Systematik der Zuständigkeitsregeln eingegangen werden. Nach der ZPO gibt es verschiedene Zuständigkeiten. Einerseits ist in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Zuständigkeit vom Streitwert abhängig. Bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 € sind die Amtsgerichte und bei darüber liegenden Streitwerten sind die Landgerichte zuständig. Im Urheberrecht ist dies nicht anders. Sofern es um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht, können auch die Arbeitsgerichte zuständig sein. Im Wettbewerbrecht sind hingegen immer die Landgerichte zuständig. Dann ist fraglich, welches Gericht örtlich zuständig ist. Für Urheberrecht ist im Allgemeinen das Gericht am Ort der unerlaubten Handlung zuständig, also dort wo die unerlaubte Handlung begangen wurde. Für den Internetbereich gilt dies entsprechend. Dort gilt der sog. fliegende Gerichtsstand. Die Verletzungshandlung findet im Internet de facto im ganzen Bundesgebiet statt, da auf jedem PC die Verletzung offensichtlich wird. Das bedeutet für den Anspruchsteller, dass er irgendein ein Gericht in Deutschland aussuchen kann. Da die Gerichte in Deutschland höchst unterschiedlich bei Verletzungen gegen Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht im Internet urteilen, hat der Anspruchsteller aber auch die Möglichkeit ein Gericht zu wählen, welches eine für ihn positive Rechtsprechung vertritt. Dies heißt für den Anspruchsgegner auch, dass für ihn positive Urteile einiger Gerichte in der Regel nicht zum Tragen kommen, da der Anspruchsteller kaum ein Gericht anruft, welches eine solche positive Rechtsprechung vertritt. Daher sind Rechtsprechungen, welche auf den ersten Blick vorteilhaft für den Anspruchgegner wirken, mit Vorsicht zu genießen. Erst wenn sich ein solches vorteilhaftes Urteil bei mehreren Gerichten etabliert, kann es einen Nutzen für den Anspruchsgegner darstellen. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sog. Zuständigkeitskonzentrationen gibt. Meist ist für Verletzungen dieser Art jeweils nur ein Gerichtsstandort im gesamten Bundesland zuständig. In Sachsen ist für Urheberangelegenheiten das Amts- bzw. das Landgericht Leipzig und für wettbewerbsrechtliche Sachverhalte die Landgerichte Leipzig und Dresden zuständig.
Fallen im Internet
Der Nutzer muss im Netz verschiedene Rechte Dritter beachten. Verstößt er gegen Rechte Dritter, kann dies teure Rechtsfolgen haben. Andererseits gibt es aber auch viele Fallen für den Nutzer, ohne dass der Nutzer Rechte Dritter verletzt. Viele Angebote scheinen auf den ersten Blick kostenlos. Wenn diese Angebote genutzt werden, kann später das böse Erwachen kommen, wenn vom Anbieter eine Rechnung kommt. Viele Nutzer sind sich dann in keiner Weise bewusst, welches Angebot letztendlich gekauft worden ist. Wichtig ist dabei, nicht nur blind klicken oder Daten eingeben, sondern vorher über die ganze Seite schauen und Nutzungsbedingungen lesen. Einige „schwarze Schafe“ verstecken Angaben über Kosten der Nutzung so geschickt, dass am Ende eine völlig unbewusst eine Zahlungspflicht entstehen kann. Zwar gibt es unzählige seriöse Angebote, aber die „schwarzen Schafe“ lauern überall.
Vor allem fremdsprachige Seiten sind mit Vorsicht zu genießen, wenn man die Inhalte auf Grund fehlender Sprachkenntnisse nicht erfassen kann. Hier haben insbesondere sog. Anbieter von Gratisdownloads in letzter Zeit für Ärger gesorgt. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass viele Nutzer ohne ihr Wissen ein angeblich kostenpflichtiges Abonnement bei www.win-loads.net abgeschlossen haben sollen. Hier gibt es noch eine Vielzahl von weiteren fragwürdigen Anbietern.
Internetrecht Strafrecht
Eine Verletzungshandlung, welche im Internet begangen wird, kann auch strafrechtliche Relevanz haben. Insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen kann man strafrechtlich belangt werden.
Internetrecht
Das Internet ist derzeit eines der größten Wachstumsbranchen. Es lässt sich viel Geld verdienen. Der Traum kann aber schnell vorbei sein, wenn man zwingende gesetzliche Regeln nicht beachtet. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über das Internetrecht geben. Wir müssen aber ausdrücklich mitteilen, dass eine Rechtsberatung auf den folgenden Seiten weder erfolgt, noch erfolgen kann. Die rechtliche Problematik ist dahingehend zu komplex und doch zu unterschiedlich. Sollten Sie dahingehende Probleme haben, müssen wir darauf hinweisen, dass eine anwaltliche Beratung unumgänglich ist. Wir beraten Sie dahingehend gern. Sollten Sie sich entscheiden, sich an uns zu wenden, garantieren wir Ihnen, dass eine Kontaktaufnahme selbstverständlich kostenlos erfolgt. Erst bei verbindlichen Aussagen oder Beratungen müssen wir Gebühren verlangen. Wir werden Sie aber selbstverständlich im Vorfeld darüber informieren, wenn eine pauschale Besprechung in eine kostenpflichtige Beratung wechselt oder übergeht. Zu Ihrer Information haben die rechtlichen Probleme und Betrachtungen in folgenden Beiträgen zusammengefasst.(siehe dazu auch unseren Haftungsausschluss): – Das Internet, ein Marktplatz mit Risiken – gesetzlich vorgesehene Pflichtangaben wir gewerbliche Anbieter unerlässlich – fehlen die Pflichtangaben, droht eine teure, teilweise existenzbedrohende Abmahnung – eine Abmahnung nie ignorieren