Internetrecht ist eines der Themenschwerpunkte unserer Kanzlei. Mit Erschrecken ist festzustellen, dass die Anzahl Abmahnungen im Bereich Filesharing zunimmt. Das mag zwar einerseits daran liegen, dass die Rechteinhaber intensiver nach Tauschbörsennutzern fahnden und daher die Zahl der Abmahnungen steigt. Andererseits ist es verwunderlich, dass es offensichtlich immer mehr Nutzer von Tauschbörsen (insbesondere so genannte Torrent-Tauschsystemme) gibt. Obgleich das Thema der Abmahnung nach Filesharing und deren Risiken auch in den Medien häufig behandelt wird, sollte man denken, dass die Nutzer vorsichtiger werden. Aber das ist leider nicht der Fall.
Es ist in dringend anzuraten, Filesharing zu unterlassen, da dies enorme Kosten mit sich bringen kann. Leider informiert sich der Nutzer oder der Anschlussinhaber, welcher die Verletzung oft selbst nicht begangen hat, meist erst, wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist. Dann sind regelmäßig schon rechtliche Verpflichtungen und Kosten entstanden.
Sollte tatsächlich eine Abmahnung zugegangen sein, ist es natürlich hilfreich, sich im Internet zu informieren. Dabei ist aber besondere Vorsicht geboten. Viele vermeintliche „Abmahnopfer“ erklären in Foren, was zu tun ist, ohne einschätzen zu können, welche rechtlichen Konsequenzen es gibt. Ein einfaches Ignorieren, wie viele „Opfer“ anraten, ist in den meisten Fällen verkehrt. Scheuen Sie sich nicht, mit uns oder Kollegen, welche auf dem Gebiet tätig sind, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Nur ein versierter Anwalt kann Ihnen erklären, welche Schritte möglich und nötig sind.
Um dem Rechtssuchenden einen Überblick über das Thema Abmahnung nach Filesharing geben zu können, arbeiten wir gerade an einer Infobroschüre. Diese sollte in den nächsten 3 Wochen zum kostenlosen Download auf unserer Internetseite www.internetrecht-sachsen.de zur Verfügung stehen. Schauen Sie also einfach noch mal rein.
Ihre
Rechtsanwälte Weigert & Wolf
veröffentlicht bei www.booqmarks.de am 05.10.2009
als Artikel: „Abmahnung nach Filesharing – Nutzung von Tauschbörsen“
Auf unserem Internetprojekt

möchten wir Ihnen einen Überblick über das Internetrecht geben. Dabei werden wir besonderes Augenmerk auf die gewerbliche und private Nutzung des Internets und deren Risiken legen. Denn auch das Internet ist nicht rechtsfrei und es ist transparenter und gläserner, als es viele für möglich halten.
Die bereitgestellten Themen erheben für sich dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind weder abschließend, noch stellen sie eine Rechtsberatung dar (siehe Haftungsausschluss). Sie sollen aber für den Interessenten zu Denkanstößen führen. Entsprechende Probleme können nur an Hand des Einzelfalls individuell beurteilt werden.
Scheuen Sie sich nicht, unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wir werden in einem ersten unverbindlichen Gespräch prüfen, ob ein anwaltliches Tätigwerden erforderlich oder ratsam ist. in diesem Fall, werden wir transparent und ausführlich über Kosten und Risiken informieren.
Es gibt eine Vielzahl von Internetnutzern, welche Abmahnungen erhalten. Dabei sind private Nutzer genauso betroffen, wie gewerbliche Nutzer.
Bei gewerblichen Nutzern wird vor allem darauf geachtet, ob dieser einen rechtssicheren Internetauftriitt, Onlineshop oder Ebay-Shop nutzt. Hält sich ein gewerblicher Nutzer nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, können Mitbewerber (Wettbewerber) oder Verbände abmahnen. Wichtige Informationen über Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und rechtssicherer Internetauftritt finden Sie unter den Kategorien „Internetrecht allgemein“ und „Internetrecht Wettbewerbsrecht„.
Private Nutzer sehen sich häufig nach Dateidownload und Dateiupload, insbesondere nach der Nutzung von Tauschbörsen, sogenannten P2P-Netzwerken (z.B. Edonkey, Emule, Bittorrent und anderen Torrent-Systemen) einer Abmahnung ausgesetzt. Dabei können die entsprechenden urheberrechtlichen Dateien (Musiktittel, Musikalben, Filme oder Software) schnell einige hundert Euro kosten. Informieren Sie sich in unseren Informationen „Internetrecht Filesharing„.
Bereits an dieser Stelle sei anzumerken, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung keine Fehler machen sollten, da dies meist noch teurer wird. In vielen Foren und Blogs zum Thema wird geraden die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine sogeannte modifizierte Unterlassungserklärung unter Nutzung des „Hamburger Brauchs“ abzugeben. Dies ist meist richtig. Aber die Benutzung eines Musters einer modifizierten Unerlassungserklärung ist sehr riskant. Aus diesem Grund finden Sie ein solches Muster auf unserer Webseite nicht. Rein tatsächlich kann es kein Muster geben. Nur an Hand des Einzelfalls lässt sich die Rechtslage und die erforderliche Vorgehensweise prüfen und planen. Unter „Internetrecht allegmein“ finden Sie ein Vielzahl von Informationen zu Abmahnung und Unterlassungserklärung.
Wir hoffen, dieses Internetangebot macht Sie neugierig und Sie kommen uns auch nach dem Verlassen der Seite wieder einmal besuchen. Wir setzen alles daran, die Seite ständig aktuell zu halten und neue interessante Themen und Informationen für Sie zu erstellen.
Besuchen Sie doch auch unseren Menüpunkt Veröffentlichungen. Dort finden Sie regelmäßige aktuelle Beiträge und Artikel zum Thema Internetrecht, welche wir auf anderen Seiten (Newsportalen) veröffentlichen.

Beitragsauswahl:
– rechtssichere Internetpräsenz
– Abmahnung nach Filesharing; Nutzung von Tauschbörsen
– strafbewehrte Unterlassungserklärung (modifizierte UE; Hamburger Brauch)
– Unterlassungserklärung, Abmahnung nach Filesharing (P2P-Netzwerke)
– Filesharing ein erhebliches finanzielles Risiko
