Rechtsanwälte Ronny Weigert & Sascha Wolf

Die Rechtsanwälte Ronny Weigert & Sascha Wolf
heißen Sie herzlich Willkommen.

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Rechtsanwälte Weigert & Wolf Internetrecht

möchten wir Ihnen einen Überblick über das Internetrecht geben. Dabei werden wir besonderes Augenmerk auf die gewerbliche und private Nutzung des Internets und deren Risiken legen. Denn auch das Internet ist nicht rechtsfrei und es ist transparenter und gläserner, als es viele für möglich halten.

Die bereitgestellten Themen erheben für sich dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind weder abschließend, noch stellen sie eine Rechtsberatung dar (siehe Haftungsausschluss). Sie sollen aber für den Interessenten zu Denkanstößen führen. Entsprechende Probleme können nur an Hand des Einzelfalls individuell beurteilt werden.

Scheuen Sie sich nicht, unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wir werden in einem ersten unverbindlichen Gespräch prüfen, ob ein anwaltliches Tätigwerden erforderlich oder ratsam ist. in diesem Fall, werden wir transparent und ausführlich über Kosten und Risiken informieren.
Es gibt eine Vielzahl von Internetnutzern, welche Abmahnungen erhalten. Dabei sind private Nutzer genauso betroffen, wie gewerbliche Nutzer.

Bei gewerblichen Nutzern wird vor allem darauf geachtet, ob dieser einen rechtssicheren Internetauftriitt, Onlineshop oder Ebay-Shop nutzt. Hält sich ein gewerblicher Nutzer nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, können Mitbewerber (Wettbewerber) oder Verbände abmahnen. Wichtige Informationen über Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und rechtssicherer Internetauftritt finden Sie unter den Kategorien „Internetrecht allgemein“ und „Internetrecht Wettbewerbsrecht„.

Private Nutzer sehen sich häufig nach Dateidownload und Dateiupload, insbesondere nach der Nutzung von Tauschbörsen, sogenannten P2P-Netzwerken (z.B. Edonkey, Emule, Bittorrent und anderen Torrent-Systemen) einer Abmahnung ausgesetzt. Dabei können die entsprechenden urheberrechtlichen Dateien (Musiktittel, Musikalben, Filme oder Software) schnell einige hundert Euro kosten. Informieren Sie sich in unseren Informationen „Internetrecht Filesharing„.

Bereits an dieser Stelle sei anzumerken, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung keine Fehler machen sollten, da dies meist noch teurer wird. In vielen Foren und Blogs zum Thema wird geraden die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine sogeannte modifizierte Unterlassungserklärung unter Nutzung des „Hamburger Brauchs“ abzugeben. Dies ist meist richtig. Aber die Benutzung eines Musters einer modifizierten Unerlassungserklärung ist sehr riskant. Aus diesem Grund finden Sie ein solches Muster auf unserer Webseite nicht. Rein tatsächlich kann es kein Muster geben. Nur an Hand des Einzelfalls lässt sich die Rechtslage und die erforderliche Vorgehensweise prüfen und planen. Unter „Internetrecht allegmein“ finden Sie ein Vielzahl von Informationen zu Abmahnung und Unterlassungserklärung.
Wir hoffen, dieses Internetangebot macht Sie neugierig und Sie kommen uns auch nach dem Verlassen der Seite wieder einmal besuchen. Wir setzen alles daran, die Seite ständig aktuell zu halten und neue interessante Themen und Informationen für Sie zu erstellen.
Besuchen Sie doch auch unseren Menüpunkt Veröffentlichungen. Dort finden Sie regelmäßige aktuelle Beiträge und Artikel zum Thema Internetrecht, welche wir auf anderen Seiten (Newsportalen) veröffentlichen.
Ihre Rechtsanwälte Weigert & Wolf

Beitragsauswahl:

– rechtssichere Internetpräsenz

– Abmahnung nach Filesharing; Nutzung von Tauschbörsen
– strafbewehrte Unterlassungserklärung (modifizierte UE; Hamburger Brauch)
– Unterlassungserklärung, Abmahnung nach Filesharing (P2P-Netzwerke)
– Filesharing ein erhebliches finanzielles Risiko

Wettbewerbsrecht

Grundsätzlich ist unser Wirtschaftssystem dadurch gekennzeichnet, dass sich Wettbewerber am Markt frei entfalten können. Viele Wettbewerber gehen dabei aber fälschlicherweise davon aus, dass sie sich gegenüber der Konkurrenz verhalten können, wie sie wollen. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil, der freie Markt erfährt durchaus einige erhebliche Einschnitte, welche trotz der freien Entfaltung den Mitbewerbern einen fairen Umgang miteinander gewährleisten soll. Die Rechte zwischen den Mitbewerbern nennt man Wettbewerbsrecht. Eines der wichtigsten Gesetze im Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstößt ein Mitbewerber wiederholt und in einem gewissen Ausmaß gegen Gesetze, muss das der redliche Mitbewerber nicht dulden. Er hat dann nach UWG unter Umstand einen Unterlassungsanspruch, welchen dieser mit einer Abmahnung geltend machen kann. Gerade im Internetbereich stellen fehlende Pflichtangaben Gründe für einen Unterlassungs- bzw. auch Schadensersatzanspruch dar. Fehlen in einen Shop z.B. die Widerrufsbelehrung, Angaben zum Verkaufsabschluss und Angaben zum Anbieter, muss der Mitbewerber dies nicht dulden und kann gegen den Verletzer vorgehen. Hierher gehören auch Verstöße bei Pflichtangaben von gewerblichen Anbietern auf Internetauktionsplattformen, wie etwa eBay. Auch hier kann ein Mitbewerber einen anderen Mitbewerber, welche sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, abmahnen oder anmahnen lassen.

Das Wettbewerbsrecht geht aber weit über den Internetbereich hinaus. Es enthält z.B. wie jemand werben bzw. nicht werben darf, wie man sich gegenüber Mitbewerbern zu verhalten hat, also dessen Produkte nicht verunglimpft, dass man die Unerfahrenheit von Verbrauchen nicht ausnutzen darf bzw. diese nicht durch falsche Lockangebote täuschen darf bis hin zu Regelungen im Bereich der sog. Industriespionage.

Kanzlei Hartenstein / Chemnitz

Das Büro von Rechsanwalt Sascha Wolf in Chemnitz befindet sich in Zentrumsnähe und ist daher gut mit allen Verkehrmitteln zu erreichen. Im Gebäudekomplex befindet sich eine renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit der Herr Rechtsanwalt Sascha Wolf eng zusammen arbeitet. Damit wird eine rechtsgebietsübergreifende Beratung mit höchstmöglicher Qualität erreicht.Das Büro in Hartenstein befindet sich unmittelbar an der Hauptstraße durch den Ortsteil Thierfeld.

Herrn Rechtsanwalt Sascha Wolf erreichen Sie wie folgt:

Büro Chemnitz:                            Büro Hartenstein
Am alten Bad 5                            Hartensteiner Straße 34
09111 Chemnitz                           08118 Hartenstein, OT Thierfeld
Tel.: 0371/3354847                     Tel.: 037605/61732
Fax: 0371/3354850                     Fax: 037605/61731

Mail: info@rechtsanwaltwolf.com

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Herrn Rechtsanwalt Sascha Wolf gehören folgende Rechtsgebiete:

– Kapitalanlagerecht (für mehr Information diesen Link benutzen)
– Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht (auch im Internet)
– Verkehrsrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Insolvenzrecht und Beratung in der Krise
– Arbeitsrecht

 

Unterlassungsanspruch allgemein

Wird durch eine Handlung gegen Rechte Dritter verstoßen, so hat der Rechteinhaber in der Regel einen Anspruch auf Unterlassung. Rechte, gegen welche verstoßen werden können, sind z.B. das Eigentum oder der Besitz an einer Sache. Im Internet sind es dagegen häufig Urheber-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte. Der Inhaber muss es nicht dulden, wenn ein Dritter seine Rechte ohne Zustimmung oder Nutzungsrecht widerrechtlich verletzt oder gegen ihn schützende gesetzliche Bestimmungen verstößt.Der Verletzer schuldet dem Rechteinhaber vordergründlich die Unterlassung. Darüber hinaus schuldet der Verletzer aber auch Schadensersatz, wenn sich durch die Verletzung ein Schaden für den Rechteinhaber ergibt. Weiterhin gibt es Auskunfts- und Vernichtungsansprüche (z.B. die Vernichtung von Daten).

Internetrecht allgemein

Unter der Unterrubrik Internetrecht allgemein möchten wir Ihnen eine Übersicht über allgemeine Gesichtspunkte des Internetrechtes geben. Dabei sollen sowohl allgemein rechtliche, wie auch sonstige allgemeine Themen behandelt werden. Wir versuchen damit, einen globalen Überblick zu verschaffen und insbesondere die spezifischen Problemfeldern (Urheberrecht – Filesharing, Wettbewerbsrecht etc.) als Gesamteinheit darzustellen. Es kann zwischen den allgemeinen und den themenspezifischen Problemen zu gewissen Wiederholungen kommen, da sich die Gebiete teilweise sehr überlappen und nicht getrennt neben einander stehen. In den spezifischen rechtlichen Betrachtungen werden aber zumeist Besonderheiten herausgestellt und Problemfelder im Vergleich zur allgemeinen Betrachtung umfangreicher behandelt.

In diesem Kapitel werden wir auch aufzeigen, was eine Abmahnung, strafbewehrte bzw. modifizierte Unterlassungserklärung und der so genannte „Hamburger Brauch“ ist. Vor allem wollen wir die Betroffenen darüber informieren, was nach einer Abmahnung zu tun ist, welchen Umfang die Unterlassungserklärung haben muss und ob sich der Erklärende zu einer Vertragsstrafe verpflichten muss.

Internetrecht Wettbewerbsrecht

Unter der Unterrubrik Internetrecht Wettbewerbsrecht möchten wir einen Überblick über die gewerbliche Nutzung des Internets geben. Dabei geht es hauptsächlich darum, was gewerbliche Nutzer unbedingt beachten sollten. Gerade für gewerbliche Nutzer gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, aus welchen sich ergibt, welche Pflichtangaben ein gewerblicher Nutzer zu machen.

Es geht dabei sowohl um das Rechtsverhältnis gewerblicher Nutzer mit den Kunden, als auch zwischen gewerblichen Nutzern untereinander.

Herzlich Willkommen bei Ihren Rechtsanwälten Weigert & Wolf

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Auf unserem Internetprojekt


www.internetrecht-sachsen.de


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Die bereitgestellten Themen erheben für sich dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind weder abschließend, noch stellen sie eine Rechtsberatung dar (siehe Haftungsausschluss). Sie sollen aber für den Interessenten zu Denkanstößen führen. Entsprechende Probleme können nur an Hand des Einzelfalls individuell beurteilt werden.

Scheuen Sie sich nicht, unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wir werden in einem ersten unverbindlichen Gespräch prüfen, ob ein anwaltliches Tätigwerden erforderlich oder ratsam ist. in diesem Fall, werden wir transparent und ausführlich über Kosten und Risiken informieren.

Es gibt eine Vielzahl von Internetnutzern, welche Abmahnungen erhalten. Dabei sind private Nutzer genauso betroffen, wie gewerbliche Nutzer.

Bei gewerblichen Nutzern wird vor allem darauf geachtet, ob dieser einen rechtssicheren Internetauftriitt, Onlineshop oder Ebay-Shop nutzt. Hält sich ein gewerblicher Nutzer nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, können Mitbewerber (Wettbewerber) oder Verbände abmahnen. Wichtige Informationen über Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und rechtssicherer Internetauftritt finden Sie unter den Kategorien „Internetrecht allgemein“ und „Internetrecht Wettbewerbsrecht„.

Private Nutzer sehen sich häufig nach Dateidownload und Dateiupload, insbesondere nach der Nutzung von Tauschbörsen, sogenannten P2P-Netzwerken (z.B. Edonkey, Emule, Bittorrent und anderen Torrent-Systemen) einer Abmahnung ausgesetzt. Dabei können die entsprechenden urheberrechtlichen Dateien (Musiktittel, Musikalben, Filme oder Software) schnell einige hundert Euro kosten. Informieren Sie sich in unseren Informationen „Internetrecht Filesharing„.

Bereits an dieser Stelle sei anzumerken, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung keine Fehler machen sollten, da dies meist noch teurer wird. In vielen Foren und Blogs zum Thema wird geraden die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine sogeannte modifizierte Unterlassungserklärung unter Nutzung des „Hamburger Brauchs“ abzugeben. Dies ist meist richtig. Aber die Benutzung eines Musters einer modifizierten Unerlassungserklärung ist sehr riskant. Aus diesem Grund finden Sie ein solches Muster auf unserer Webseite nicht. Rein tatsächlich kann es kein Muster geben. Nur an Hand des Einzelfalls lässt sich die Rechtslage und die erforderliche Vorgehensweise prüfen und planen. Unter „Internetrecht allegmein“ finden Sie ein Vielzahl von Informationen zu Abmahnung und Unterlassungserklärung.

Wir hoffen, dieses Internetangebot macht Sie neugierig und Sie kommen uns auch nach dem Verlassen der Seite wieder einmal besuchen. Wir setzen alles daran, die Seite ständig aktuell zu halten und neue interessante Themen und Informationen für Sie zu erstellen.

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– rechtssichere Internetpräsenz

– Abmahnung nach Filesharing; Nutzung von Tauschbörsen
– strafbewehrte Unterlassungserklärung (modifizierte UE; Hamburger Brauch)
– Unterlassungserklärung, Abmahnung nach Filesharing (P2P-Netzwerke)
– Filesharing ein erhebliches finanzielles Risiko

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