Vorsicht !!! Trittbrettfahrer bei Abmahnungen bzgl. Videostreaming von U+C
Nachdem wir parallel in einem Beitrag über das neue Abmahnvorgehen der Kanzlei U+C Urmann + Collegen aus Regensburg bei dem Anschauen von Videoclips über Videoportale berichtet haben, geht die Sache nun offensichtlich in eine neue Runde. Uns erreichte heute ein Mandantenanruf, der mitteilte, dass er per e-Mail von den Rechtsanwälten U+C eine Abmahnung erhalten hat. Nachdem wir uns die Mail weiterleiten lassen haben, mussten wir feststellen, dass diese inhaltlich der postalischen Abmahnung der Kollegen Urmann + Collegen entspricht. Allerdings wäre eine Abmahnung per e-Mail ein weiteres Novum. Lediglich der Betrag lag um ca. 150,00 € über dem von U+C geforderten Betrag in Höhe von 250,00 €. Weiterhin war der e-Mail eine zip-Datei angehängt, welche die gespeicherten Daten, die Kontaktdaten und die Bankinformationen enthalten soll.
Der Absender der e-Mail war eine Arcor-Freemail. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Trittbrettfahrer. Die angehängte zip-Datei sollte in keinem Fall geöffnet werden!
Sie enthält eine weitere zip-Datei, in welcher sich eine ausführbare Datei befindet.
Bei dieser ausführbaren Datei handelt es sich um Malware!!!
