Text: Die Abmahnung ist die außergerichtliche Möglichkeit eines Rechteinhabers, den Rechtsverletzer aufzufordern, die Rechtsverletztung (Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbs-rechtsverletzung …) für die Zukunft zu unterlassen. Bei Filesharing geht es dabei um Urheberrechtsverletzungen, welche vor allem durch den Tausch von urheberrechtlich geschützen Werke (Musititel, Musikalben, Filme, Hörbücher, Software …) über Tauschbörsen (E-Donkey, E-Mule, Torrent-Systeme …) begangen werden.
